Organisatorisches zu Rückerstattung und Versicherungen

Hier finden Sie Information zur möglichen Rückerstattung.

Physiotherapie

Gemäß dem Bundesgesetz für die gehobenen medizinisch-technischen Dienste arbeite ich als Physiotherapeutin eigenverantwortlich, aber nach ärztlicher Anordnung. Das bedeutet, dass es in Österreich nach dem Gesetz für gehobene medizinisch technische Dienste notwendig ist, eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie vor Beginn der Therapie bekommen zu haben. Fragen Sie dazu bitte Ihren praktischen Arzt.

Die Abrechnung bei mir erfolgt nach dem Wahltherapeuten Prinzip.
Sollten Sie den Wunsch haben, von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse den Krankenkassentarif zurückerstattet zu bekommen, so sollten Sie vor dem ersten Termin bei mir Ihre Verordnung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen und chefärztlich bewilligen lassen. Der Krankenkassentarif variiert je Krankenkasse, deckt jedoch im Regelfall nur einen eher kleinen Teil der Kosten ab.

Nach jeder statt gefundenen Einheit bitte ich Sie um Bezahlung mittels Bankomatkarte. Die Honorarnote schicke ich Ihnen sofort per E-mail zu oder auf Wunsch bekommen Sie sie auch gerne ausgedruckt mit. Die gesammelten Honorarnoten plus bewilligter Verordnung reichen Sie dann am Ende der Therapieserie bei Ihrer Krankenkasse ein und bekommen den Krankenkassentarif rückerstattet.

Verfügen Sie über eine private Zusatzversicherung, die die Kosten für Physiotherapie übernimmt, so können Sie dort um Erstattung des Restbetrages ansuchen.

Osteopahtie

Leider übernehmen momentan außer der oberösterreichischen Krankenkasse noch keine anderen öffentlichen Krankenkassen die Kosten für osteopathische Behandlungen. Zu Details der Abrechnung mit der OÖGKK verweise ich Sie an den Kundendienst der oberösterreichischen Gebietskrankenkasse.

Sollten Sie eine private Zusatzversicherung haben, die Alternativmedizin bzw. Osteopathie abdeckt, dann können Sie meine Honorarnote für osteopathische Behandlung dort einreichen.

Im Sinne der Vorsorge (Prävention) können Sie auch ohne ärztliche Verordnung eine Beratung und Behandlung in Anspruch nehmen.